Nichtfinanzieller Konzernbericht

Die Aufstellung des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts erfolgte in Übereinstimmung mit den §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB und Artikel 8 der VERORDNUNG (EU) 2020/852 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (im Folgenden die „EU-Taxonomieverordnung“) und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie mit der im Abschnitt „Angaben zur EU-Taxonomie“ des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts dargestellten Auslegung der in der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten enthaltenen Formulierungen und Begriffen. Verweise auf Angaben außerhalb des nichtfinanziellen Konzernberichts sind weiterführende Informationen und daher nicht Berichtsbestandteil. Der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht wird außerhalb des zusammengefassten Lageberichts veröffentlicht. Im Bundesanzeiger werden die beiden separaten Berichte mit dem Bestätigungs- und Prüfvermerk offengelegt. Sie sind ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/finanzberichte/ veröffentlicht.

Bei Koenig & Bauer liegt das Thema ESG (Environmental, Social und Governance) einschließlich der nichtfinanziellen Berichterstattung über die gesetzlich vorgegebenen Themenschwerpunkte in der Verantwortung des Vorstands. Nach dem Geschäftsverteilungsplan des Vorstands ist der Vorstandsvorsitzende für ESG und damit für alle berichteten nichtfinanziellen Aspekte zuständig. Nach der Auflösung der im Verantwortungsbereich des Vorstandsvorsitzenden angesiedelten Stabsstelle Corporate Responsibility zum 31. Dezember 2025 wurden die ESG-Themen mit Beginn des Jahres 2026 organisatorisch in den Bereich Governance, Risk & Compliance integriert. Für das Geschäftsjahr 2025 sind individuelle ESG-Ziele als feste Bestandteile der Vorstandsvergütung sowohl im Short-Term Incentive (STI) als auch im Long-Term Incentive (LTI) verankert, siehe dazu die Ausführungen im Vergütungsbericht auf den Seiten 129 ff. im Geschäftsbericht 2025. Im Aufsichtsrat ist der Prüfungsausschuss für die Thematik Nachhaltigkeit/ESG zuständig. Angesichts der neuen ESG-Anforderungen – insbesondere durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) – wurde der Prüfungsausschuss über den aktuellen Umsetzungsstand informiert. Grundlage bildeten die aktuellen Entwicklungen des Omnibus-I-Pakets im europäischen Rechtsrahmen und die CSRD-Umsetzung auf nationaler Ebene. Im Anschluss an die Berichterstattung über die ESG-Regulatorik informierte die Vorsitzende des Prüfungsausschusses das gesamte Aufsichtsratsgremium über den aktuellen Sachstand. Der Aufsichtsrat hat im Rahmen seiner gesetzlichen Überwachungspflicht die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung dieses gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts zur Erlangung begrenzter Sicherheit beauftragt (siehe dazu den Prüfvermerk auf den Seiten 187 ff. des Geschäftsberichts 2025). 

Geschäftsmodell, Wesentlichkeitsanalyse und Bericht zu den nichtfinanziellen Risiken

Die nichtfinanzielle Berichterstattung umfasst alle konsolidierten Konzerngesellschaften, die auf den Seiten 89 f. des Geschäftsberichts 2025 aufgeführt sind. Das Geschäftsmodell der Koenig & Bauer-Gruppe wird im zusammengefassten Lagebericht (siehe die Seite 18 im Geschäftsbericht 2025) dargestellt. Emissionsreduzierte Produkte und ressourcenschonende Herstellprozesse tragen zur Erhaltung und Schonung der Umwelt bei. Durch verschiedene Eco-Komponenten und technische Lösungen unterstützen wir unsere Kund:innen dabei, ihren CO2-Ausstoß sowie den ökologischen Fußabdruck nachhaltig zu reduzieren. Dies gelingt uns durch eine gezielte Senkung des Energieverbrauchs, der Makulatur sowie des Ressourcenverbrauchs an Farben und Lacken beim Betrieb der Maschinen und Anlagen. Koenig & Bauer ist Partner der Nachhaltigkeitsinitiative Blue Competence des VDMA, die insbesondere darauf abzielt, Nachhaltigkeit im Maschinen- und Anlagenbau zu fördern. Gesellschaftliche Verantwortung und das große ehrenamtliche Engagement von Mitarbeitenden sind ebenfalls ein Teil der Unternehmensidentität von Koenig & Bauer. Integres Verhalten bei unseren geschäftlichen Aktivitäten und die Achtung der Menschenrechte sind Kernelemente unserer Unternehmensführung. Als Teilnehmer im UN Global Compact unterstützt Koenig & Bauer aktiv die Umsetzung der 17 Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen, die den Rahmen für nachhaltiges Wirtschaften auf ökonomischer, ökologischer und gesellschaftlicher Ebene setzen. Der UN Global Compact ist die weltweit größte Nachhaltigkeitsinitiative für nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung. Die Teilnehmer haben sich dazu verpflichtet, die zehn Prinzipien des UN Global Compact im Bereich der Menschenrechte, Arbeitsnormen, des Umweltschutzes und der Korruptionsbekämpfung zu unterstützen und die 17 SDGs im Rahmen des jeweiligen Einflussbereichs zu fördern sowie jährlich über die erzielten Fortschritte zu berichten. Koenig & Bauer hat die folgenden sieben SDGs als Schwerpunkte der Nachhaltigkeitsaktivitäten mit dem größten Einfluss- und Wirkungsbereich identifiziert: 3 „Gesundheit und Wohlergehen“, 4 „Hochwertige Bildung“, 5 „Geschlechtergleichheit“, 8 „Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“, 12 „Nachhaltige/r Konsum und Produktion“, 13 „Maßnahmen zum Klimaschutz“ und 17 „Partnerschaften zur Erreichung der Ziele“.

Wesentlichkeitsanalysen sind die Grundlage für die Festlegung der Schwerpunktthemen des nichtfinanziellen Konzernberichts. Entsprechend des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (§§ 315c/289c HGB) wird in Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Bestechung und Korruption gegliedert. Die festgelegten Berichtsthemen basieren auf der 2022 durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse in Anlehnung an den Sustainability Reporting Standards der Global Reporting Initiative (GRI). Innerhalb dieser fünf Aspekte gemäß HGB wurde in einem ersten Schritt eine Liste möglicher nichtfinanzieller Themen zusammengestellt, die für die Kund:innen, Mitarbeitenden, Anleger:innen und andere Geschäftspartner:innen besonders relevant sein könnten. Auf Basis dieser Longlist haben wir zunächst in internen Workshops und im Weiteren bei einer Online-Befragung von externen und internen Stakeholdern die für unsere Geschäftstätigkeit, Geschäftsbeziehungen, Produkte und Dienstleistungen wesentlichen nichtfinanziellen Sachverhalte innerhalb der fünf Aspekte gemäß HGB festgelegt. In die Shortlist wurden alle Sachverhalte aufgenommen, die bei der Bewertung der Wesentlichkeit für den jeweiligen Hauptaspekt und der Geschäftsrelevanz nach einer Skala von 0 (nicht wesentlich bzw. relevant) bis 10 (sehr wesentlich bzw. relevant) einen Durchschnittswert von mindestens 5 hatten. Die intern Befragten waren Führungskräfte und Expert:innen aus den Bereichen Betriebsleitung, Produktion, Service, Personalmanagement, Personalentwicklung, Qualitätsmanagement, Produktmanagement und Innovation, Konstruktion, Development & Process Technology, Arbeitssicherheit/Gesundheit/Umwelt, Facility Management, Compliance & Interne Revision & Risikomanagement, Corporate Strategy, Business/Corporate Development, Marketing und Kommunikation. Konzernübergreifend waren alle Business Units sowie insbesondere Arbeitnehmervertreter:innen beteiligt. Neben Branchenvertreter:innen aus anderen Zulieferindustrien wurden auf Seiten der externen Stakeholder insbesondere Kund:innen und Markenartiklern als deren Abnehmer:innen, Banken, Wissenschaftsvertreter:innen sowie Studierende befragt. In der nachfolgenden Wesentlichkeitsmatrix sind die Ergebnisse zusammengefasst:

Über die in dieser Wesentlichkeitsmatrix dargestellten Themen wird – analog zu den Vorjahren – auch im nichtfinanziellen Konzernbericht 2025 berichtet. Die im Sommer 2023 gemäß CSRD-Anforderungen durchgeführte und im Herbst 2025 aktualisierte doppelte Wesentlichkeitsanalyse bestätigte die bereits 2022 (nach GRI-Standard) identifizierten Kernthemen. Ein spezielles Rahmenwerk wurde für die Aufstellung des nichtfinanziellen Konzernberichts 2025 nicht verwendet. Wir gehen davon aus, dass mit der nationalen CSRD-Umsetzung im Jahr 2026 die Berichterstattung ab diesem Geschäftsjahr nach den dann voraussichtlich geltenden, vereinfachten ESRS-Standards erfolgen wird.

Zusammenfassend wird in den nachfolgenden Abschnitten über folgende wesentliche nichtfinanzielle Sachverhalte berichtet: Unter Umweltbelange sind das die Themen betriebliches Umwelt- und Energiemanagement sowie ökologische Drucktechnik. Neben der Attraktivität als Arbeitgeber und der Diversität gehören die Gewinnung und professionelle Qualifizierung des Fach- und Führungskräftenachwuchses, die systematische Personalentwicklung sowie der Arbeits- und Gesundheitsschutz zu den wesentlichen Berichtsthemen unter dem Aspekt Arbeitnehmerbelange. Unter Sozialbelange wurden gesellschaftliches Engagement und hohe Produktqualität für mehr Arbeits- und Prozesssicherheit im Druckbetrieb als wesentlich bewertet. Anschließend wird auf die Aspekte Bekenntnis zu den Menschenrechten sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung eingegangen.

Im Rahmen der Ende 2025 durchgeführten Risikoinventur wurden keine wesentlichen, berichtspflichtigen nichtfinanziellen Risiken identifiziert, die aus der Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen, den Produkten oder Dienstleistungen resultieren und sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die genannten nichtfinanziellen Aspekte haben. Risiken, die von außen auf das Unternehmen einwirken, werden im zusammengefassten Lagebericht im Rahmen des Risikoberichts dargestellt (siehe die Seiten 40 ff. des Geschäftsberichts 2025).

Umweltbelange

Neben der Einhaltung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards finden bei Koenig & Bauer Umweltaspekte im Rahmen der Möglichkeiten Berücksichtigung. Die Produktionswerke in Radebeul, Würzburg und Dobruška verfügen über die Umwelt-Zertifizierung DIN EN ISO 14001:2015. Die Produktionsgesellschaft Industrial an den Standorten Würzburg und Radebeul sowie der Gießereibetrieb in Würzburg betreiben zudem ein Energiemanagementsystem gemäß DIN EN ISO 50001:2018. Koenig & Bauer Sheetfed hat im Berichtsjahr die EMAS-Zertifizierung erhalten. Bei den Umweltbelangen liegt unser Fokus auf dem betrieblichen Umwelt- und Energiemanagement und der ökologischen Drucktechnik für die Kund:innen. Dabei konzentrieren wir uns auf die Reduzierung von CO2-Emissionen und auf die Minimierung von Energie, Ressourcen sowie Lärm-, Staub- und Geruchsbelastungen. Dies gilt gleichermaßen für unsere eigene Produktion wie für die Druck-, Veredelungs- und Weiterverarbeitungsprozesse bei unseren Kund:innen, die wir hinsichtlich des Einsatzes umweltschonender Substrate und Verbrauchsmaterialien unterstützen.

Betriebliches Umwelt- und Energiemanagement

Wirksamer Umwelt- und Klimaschutz in den Werken sowie ein verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen sind für Koenig & Bauer zentrale Anliegen. Diesen Anspruch untermauert die jüngste Prozessoptimierung in der Lackiererei Würzburg. Dort konnte die Umstellung der Nasslackbeschichtung auf einen Einschichtlack die Umweltverträglichkeit im Lackierprozess verbessern. Die flüchtigen organischen Stoffe (VOC), die im Härter und Lösemittel enthalten sind, konnten im Zuge der Lackumstellung halbiert werden. Die VOC-Reduzierung aufgrund geringerer und unter dem gesetzlichen Schwellenwert liegender Diisocyanate im Lack führt zudem zu einem verbesserten Arbeits- und Gesundheitsschutz. Darüber hinaus ergeben sich aus den geringeren Trocknungszeiten Energieeinsparungen. Weiter kann der Verbrauch von VCI- und Blisterfolien zum Verpacken von Bauteilen durch den Einsatz von Transporthilfsmitteln in der Lackiererei reduziert werden.

Über den Bezug und die Eigenerzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen arbeiten wir an der Verbesserung unserer CO2e-Bilanz im Konzern. An den Standorten in Würzburg, Radebeul, Löhne und Veitshöchheim wird zu 100 % Ökostrom aus Wasserkraft aus Skandinavien bezogen. Eigenstromerzeugung mit Photovoltaik-Anlagen erfolgt in den Werken Würzburg, Mödling und Radebeul sowie bei der Vertriebs- und Servicetochtergesellschaft in Italien. Im Berichtszeitraum wurden 838.914 kWh Strom (Vorjahr: 875.187kWh) mit den eigenen Photovoltaikanlagen erzeugt. Zudem werden zur Warmwasserbereitung am Standort Würzburg Solarthermie-Anlagen eingesetzt. Im Mödlinger Werk erfolgt die Wärmeversorgung über Fernwärme aus CO2-neutralen Biomassekraftwerken durch den Anschluss an das Fernwärmenetz der Energieversorgung Niederösterreich.

Neben dem Einsatz und der Eigenerzeugung von grüner Energie ist die Einsparung und Energieeffizienz in unseren Werken eine weitere wichtige Säule unserer Umweltaktivitäten. Für die Schaffung der erforderlichen Transparenz als Basis für die Ableitung von Energiesparmaßnahmen wurde bei der Produktionsgesellschaft Industrial in Würzburg das von Koenig & Bauer für Kund:innen entwickelte Energiemanagementsystem VisuEnergy X implementiert, das eine effiziente Verbrauchsdatenerfassung ermöglicht. Neben der Modernisierung der Heiztrasse und Isolation der Heizkanäle im Radebeuler Werk werden die Druckluftanlagen wegen ihres hohen Stromverbrauchs regelmäßig auf Leckagen geprüft, um durch eine zeitnahe Instandsetzung Energie einzusparen. Druckluft ist an nahezu allen Arbeitsplätzen und Maschinen in Fertigung und Montage notwendig. Ein weiterer Baustein zur Stromersparnis bei gleichzeitiger Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist die Beleuchtungsumstellung auf hocheffiziente LED-Technologie an den Standorten. Die entsprechenden Investitionen bzw. Aufwendungen sind in die taxonomiefähigen Investitions- bzw. Betriebsausgaben der Kategorie c (siehe das Kapitel mit den Angaben zur EU-Taxonomie) eingeflossen.

Im Hinblick auf das 2021 ausgegebene Klimaziel hat der Vorstand der Koenig & Bauer AG in seiner Sitzung am 17. Dezember 2025 vor dem Hintergrund des veränderten Sentiments bei Umweltthemen, der Klimaziel-adjustierungen im Branchenumfeld und der begrenzten Ressourcen eine Zielanpassung beschlossen. Das bisherige Klimaziel beinhaltete die Senkung der CO2-Emissionen (Scope 1 und 2) um 75 % bis 2025 gegenüber dem Vergleichsjahr 2019 in unseren Produktionswerken und ab 2030 die CO2-Neutralität. Bis 2040 wird nach dem neuen Klimaziel CO2-Neutralität bei den konzernweiten Scope 1 und Scope 2 CO2-Emissionen und die Senkung der konzernweiten Scope 3 CO2-Emissionen in Relation zum Konzernumsatz um 25 % gegenüber dem Basisjahr 2024 angestrebt.

Zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen zählen wir ein nachhaltiges Abfallmanagement. Abfälle wollen wir so weit wie möglich vermeiden und nicht vermeidbare Abfälle entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ordnungsgemäß entsorgen bzw. dem Recycling zuführen. Bei der Entsorgung wird zwischen gefährlichen und ungefährlichen Abfällen sowie zwischen Verwertung und Beseitigung von Abfällen unterschieden. Die in der zerspanenden Fertigung in Würzburg anfallenden wiedereinschmelzbaren Metallabfälle sind ein wichtiger Rohstoff für den Gießereibetrieb. Dabei ist auch eine vollständige Wiederverwertung der Nass-Gussspäne aus der Großteilbearbeitung in Würzburg über das Einschmelzen in den Gießereiöfen möglich. Unsere Abfallbilanz gibt detailliert Auskunft über Art und Menge der entstehenden Abfälle.

Neben den entsprechenden Abfallmengen in t gibt die nachfolgende Übersicht einen Konzern-Überblick über den Verbrauch an Strom, Erd- und Flüssiggas, Fernwärme und anderen Energiequellen in kWh im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr. Im Berichtsjahr lag die Wasserentnahme in den Werken Radebeul und Würzburg bei 34.011 m3 (Vorjahr: 40.831 m3).

Energieverbräuche (in kWh)20242025
Strom43.437.194,743.958.960,9
Gas18.805.592,920.790.325,1
Fernwärme16.000.435,016.205.090,8
Sonstige Energiequellen2.735.662,0170.332,0
Abfallmenge (in t)
Abfälle11.054,011.054,0

Auf Basis dieser Verbrauchswerte lagen im Konzern die Scope 1-CO2e-Emissionen im Jahr 2025 bei 6.642,8 t CO2e (Vorjahr: 6.712,0 t CO2e). Die standortbasierten Scope 2-CO2e-Emissionen betrugen im Konzern 15.866,0 t CO2e nach 16.344,7 t CO2e im Vorjahr. Für die jeweiligen Länder liegen den standortbasierten Scope 2-CO2e-Berechnungen die Emissionsfaktoren der International Energy Agency (IEA) zugrunde. Die marktbasierten Scope 2-CO2e-Emissionen beliefen sich auf 5.953,2 t CO2e nach 6.909,3 t CO2e im Vorjahr.

Die Berechnung der konzernweiten Scope 3-CO2e-Emissionen für das Geschäftsjahr 2025 erfolgte erneut mit externer Unterstützung. Die verwendeten IEA-Emissionsfaktoren beinhalten bei Elektrizität und Gas den gesamten Lebenszyklus inklusive der vorgelagerten Wertschöpfungskette sowie Netzverluste. Für das Berichtsjahr ergaben sich 2.807.420 t Scope 3-CO2e-Emissionen (Vorjahr: 2.515.850 t CO2e). Wie in den Vorjahren machen die Scope 3-CO2e-Emissionen den größten Teil des CO2-Fußabdrucks von Koenig & Bauer aus (2025: 99,6 %). Der stärkste Scope 3-CO2e-Emissionstreiber ist mit 93,5 % die Downstream-Seite mit der Produktnutzung (Kategorie 3.11). 

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Scope 1, 2 und Scope 3 CO2e-Emissionen im Konzern in t und die CO2e-Intensität in t pro 1 Mio. € Umsatz.

20242025
CO2e-Emissionen (in t)
Scope 16.712,06.642,8
Scope 2 – standortbasiert16.344,715.866,0
Scope 2 – marktbasiert6.909,35.953,2
Scope 32.515.850,02.807.420,0
CO2e-Intensität (in t pro ein Mio. € Umsatz)
Scope 15,35,1
Scope 2 – standortbasiert12,812,2
Scope 2 – marktbasiert5,44,6
Scope 31.974,12.155,6

Ökologische Drucktechnik

Unsere emissionsreduzierten und ressourcenschonenden Produkte sowie entsprechende Ausstattungsoptionen unterstützen den Umwelt- und Klimaschutz. Damit stärken wir unsere Position insbesondere in umweltsensiblen Märkten. In die ganzheitliche Betrachtung der Umweltauswirkungen beziehen wir zudem die Recyclingfähigkeit unserer Maschinen mit ein. Da Hauptbestandteile wie Stahl und Grauguss vollständig recycelbar sind, leisten wir einen aktiven Beitrag zur Kreislaufwirtschaft. 

Zur Senkung des CO2-Ausstoßes bei der Nutzung unserer Produkte setzen wir auf energiesparende Technologien. Im Folgenden stellen wir einige der in den letzten Jahren entwickelten Eco-Komponenten bzw. technischen Lösungen zur Senkung der Energieverbräuche, Makulatur und anderer Ressourcen wie Farben und Lacke vor. 

Bei den Bogenoffsetmaschinen hat Koenig & Bauer für den Trocknungsprozess als einer der energieintensivsten Bereiche in den Druckereien verschiedene im Energieverbrauch sparsame Alternativen im Programm. Die von uns im Geschäftsbereich Paper & Packaging entwickelte VariDryBlue-Trocknung ist eine energieeffiziente Lösung. Zur Trocknung wasserbasierender Dispersionslacke wird die Heißluft zweimal über die Bleche geleitet und das Aufheizen zusätzlicher Raumluft eingespart. Mit dem Doppeldüsendesign des VariDryBlue+-Infrarot-/Heißlufttrockners kann der Energiebedarf um bis zu 35 % gesenkt werden. Der VariDry LED-UV-Trockner verbraucht bis zu 30 % weniger Energie im Vergleich zu herkömmlichen UV-Trocknern. Mit verschiedenen Qualitätsmess- und Regelsystemen, Inspektionssystemen, Preset-Funktionen und anderen Ausstattungsoptionen lassen sich Makulatur sparen und Rüstzeiten verkürzen sowie kundenseitig die Ressourceneffizienz in den Druckbetrieben steigern.

Bei den Metalldruckmaschinen trägt der HighEcon-Trockner dank des energieeffizienten KXB-Brenners zu einer Einsparung der Gaskosten um bis zu 70 % im Vergleich zu älteren Versionen bei. Beim EcoTNV-Trockner wird bei der Trocknung die lösemittelgeladene Luft der thermischen Nachverbrennung (TNV) zugeführt. Generell wird bei integrierten Systemen wie den HighEcon -Trocknern neben der Abluftreinigung die Wärme für den Trockner generiert. Die Lösemittel in der Abluft werden genutzt, um Energie zu sparen. So kann bei ausreichender Lösemittelkonzentration in der Abluft der Gasverbrauch gesenkt werden. Wird Gas noch durch grünen Wasserstoff ersetzt, kann der CO2-Ausstoß des gesamten Produktionsprozesses weiter reduziert werden. Koenig & Bauer MetalPrint verfolgt die innovative Lösung und hat hierzu das Entwicklungsprojekt „Wasserstoff beheizter Trockner“ initiiert.

Im Banknotendruck haben wir verschiedene Systeme und Komponenten für eine höhere Energie- und Ressourceneffizienz entwickelt. Zur Einsparung von Energie und deren Wiederverwendung wurde mit einer PowerSave-Einheit eine Synergie zwischen Thermoregulation und der Bereitstellung einer vorgewärmten Wischlösung geschaffen. Zur Aushärtung der Farben während oder am Ende des Banknotendruckprozesses bietet Koenig & Bauer energiesparende UV-LED-Lampen an. Für eine höhere Ressourceneffizienz wird mit einer innovativen Lösung der Farbverbrauch über die Anpassung des Papiers an die Länge und Position der Druckplatte optimiert. Die Chablongröße, die den Farbverbrauch direkt beeinflusst, kann ohne Beeinträchtigung der Druckqualität reduziert werden. Ein weiteres Feature ermöglicht es darüber hinaus, Farbe im Druckprozess nur dort aufzubringen, wo sie benötigt wird. Dies trägt ebenfalls zur Optimierung des Farbverbrauchs bei.

Für eine weitere Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz in den Druckereien bietet Koenig & Bauer den Kund:innen das Energiemanagementsystem VisuEnergy X an, das eine ganzheitliche Digitalisierung des Unternehmens mit einem Aufzeichnen von Umweltdaten ermöglicht und ein Energiemanagementsystem gemäß DIN EN ISO 50001:2018 unterstützt.

Arbeitnehmerbelange

Angesichts unserer technologisch anspruchsvollen, kundenspezifischen Maschinenlösungen und Servicedienstleistungen sind das Know-how und Engagement unserer qualifizierten Belegschaft wesentliche Säulen für den nachhaltigen Erfolg von Koenig & Bauer. Die demografische Entwicklung erhöht die Notwendigkeit, das über Jahrzehnte aufgebaute Fachwissen in den Ruhestand ausscheidender Experten über alle Berufsbilder hinweg zu sichern und gezielt auf den Nachwuchs an Fach- und Führungskräften zu übertragen. Neben der strategischen Wissenstransformation gehören die fachliche und persönliche Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten zu den Aktivitäten im Personalbereich. Mit der Koenig & Bauer Academy und dem Learning-Managementsystem Koenig & Bauer Online Campus haben unsere Beschäftigten die Möglichkeit, von einem umfangreichen Bildungsangebot zu profitieren und selbstständig, bedarfsorientiert und zeitlich flexibel zu lernen. Das Spektrum der Aktivitäten umfasst auch die Gesundheitsvorsorge sowie ein betriebliches Gesundheitsmanagement.

Ein respekt- und verantwortungsvolles Miteinander sowie der Schutz vor Diskriminierung sind Teil unserer Unternehmenskultur. Bei einigen Gesellschaften an den Standorten Würzburg und Radebeul wird die im Sozialgesetzbuch geregelte Schwerbehindertenquote überschritten. So lag bei der Gießerei-Gesellschaft in Würzburg die Schwerbehindertenquote Ende 2025 bei 7,0 % (2024: 7,1 %).

Attraktiver Arbeitgeber

Angepasst an die jeweiligen lokalen Gegebenheiten bietet Koenig & Bauer moderne Rahmenbedingungen, darunter mobiles Arbeiten, Gleitzeitmodelle sowie Arbeitszeitkonten. Beim mobilen Arbeiten können die dienstlichen Arbeitsleistungen von den Beschäftigten außerhalb des Betriebs mit mobilen Endgeräten erbracht werden. Grundsätzlich bestimmen Aufgaben, Tätigkeitsfelder und Projekte, ob und in welchem Umfang mobile Arbeit für die Mitarbeitenden realisierbar ist. Der Zeitanteil der wöchentlichen Arbeitszeit, der in mobiler Arbeit erbracht werden kann, ist an den Standorten Würzburg und Radebeul mit bis zu 40 % festgelegt, wobei eine gewisse Flexibilität von Seiten der Vorgesetzten entgegengebracht werden kann. Insbesondere für Mitarbeitende mit Kindern bietet die Möglichkeit des mobilen Arbeitens Vorteile bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Um unsere Attraktivität als Arbeitgeber stetig zu steigern, bieten wir standortabhängig weitere Zusatzleistungen an. Wir unterstützen Mobilität durch Zuschüsse zum Fahrrad-Leasing sowie zum Jobticket und bieten Raum für Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung. Unsere Mitarbeitenden profitieren zudem von der Tarifbindung bei vielen Konzerngesellschaften und einer konzernweiten, internen Personalentwicklung. 

Bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden die Mitarbeitenden mit verschiedenen, lokal variierenden Angeboten wie flexible Arbeitszeiten, vorübergehende bzw. dauerhafte Teilzeitmodelle, mobiles Arbeiten, Sonderurlaube wie Familienauszeit und Sabbaticals unterstützt. Der Anteil der Teilzeitkräfte im Konzern lag bei 5,3 % (Vorjahr: 5,0 %). Weiter bietet Koenig & Bauer standortspezifisch verschiedene Kinder- und Ferienbetreuungsangebote an. In den Sommerferien 2025 fand über zwei Wochen das sechste Ferienprogramm für die Kinder von Mitarbeitenden am Standort Würzburg statt. Dieses Ferienprogramm ist als umfassendes Konzept mit zwei kompletten Betreuungswochen im bundesweiten Unternehmensleitfaden zur betrieblichen Kinderbetreuung als Praxisbeispiel für eines von vier Organisationsmodellen aufgenommen worden. Das vom Bundesfamilienministerium als bundesweit beispielgebend ausgezeichnete Ferienbetreuungskonzept wird seit drei Jahren auch am Radebeuler Standort umgesetzt. Zudem können die Radebeuler Beschäftigten eine neben dem Firmengelände bestehende Kindertagesstätte eines externen Trägers nutzen. Am schulfreien Buß- und Bettag fand im Werk Würzburg der schon traditionelle Kinder- und Jugendtag statt. Bereits seit 2006 ist Koenig & Bauer Mitglied im Bündnis Familie und Arbeit in der Region Würzburg.

Die Fluktuationsrate im Konzern lag 2025 bei 7,0 % (Vorjahr: 7,2 %). In die Berechnung der Fluktuationsrate wird die Gesamtzahl der Konzern-Beschäftigten einbezogen, die freiwillig oder aufgrund von Ruhestand, Tod oder anderen betrieblichen Gründen im Berichtsjahr ausgeschieden sind. 19,3 Jahre war die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit an den großen Werksstandorten in Würzburg und Radebeul im Berichtsjahr (Vorjahr: 18,9 Jahre).

Diversität

Im Hinblick auf die Potenziale heterogener Teams legen wir großen Wert auf eine vielfältige Belegschaft – sei es hinsichtlich Geschlecht, Herkunft, Alter, Weltanschauung oder Erfahrungsschatz. Unsere globale Aufstellung ermöglicht uns dabei schon heute ein hohes Maß an internationaler Diversität. Bezogen auf die Altersstruktur ergibt sich im Konzern folgendes Bild: Von den Gesamtbeschäftigten der Koenig & Bauer-Gruppe sind 19,9 % unter 30 Jahre, 42,4 % zwischen 30 und 50 Jahre und 37,7 % über 50 Jahre alt (Vorjahr: 19,2 % unter 30 Jahre, 41,7 % zwischen 30 und 50 Jahre, 39,1 % über 50 Jahre). Der Anteil von Frauen ist wie bei vielen anderen Maschinenbauunternehmen mit 14,9 % (Vorjahr: 14,7 %) im Konzern im Vergleich zu anderen Branchen geringer. Verschiedene Aktivitäten wie die gezielte Ansprache von Frauen über den Girls Day zielen auf eine Erhöhung des Anteils weiblicher Fachkräfte in unserem produzierenden Unternehmen ab. Ende 2025 lag bei der Holdinggesellschaft Koenig & Bauer AG der Anteil von Frauen in der ersten und zweiten Führungsebene unter dem Vorstand bei 33,3 % bzw. 17,9 % (Vorjahr: 33,3 % bzw. 16,1 %).

Gewinnung und professionelle Qualifizierung unseres
Fachkräftenachwuchses

Das Modell der dualen Berufsausbildung hat bei Koenig & Bauer zur Deckung des Bedarfs an qualifizierten Fachkräften eine lange Tradition. Die firmeneigene, staatlich anerkannte Werkberufsschule in Würzburg sichert auch im 157. Jahr ihres Bestehens durch eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis die professionelle Ausbildung qualifizierter Fachkräfte. Dies gilt in gleichem Maße für die anderen Ausbildungsstätten im Konzern. Durch den Einsatz in verschiedenen Fachbereichen erhalten die Auszubildenden einen tiefen Einblick in die Abläufe des Unternehmens. Zusatzangebote wie Austauschfahrten, Seminare oder Auslandsaufenthalte fördern neben den fachlichen Kompetenzen auch die Persönlichkeitsentwicklung der jungen Menschen.

Die Anzahl der Auszubildenden in gewerblich-technischen und kaufmännischen Berufen einschließlich der Praktikant:innen lag zum 31. Dezember 2025 im Konzern bei 469 (Vorjahr: 449). Die konzernweite Ausbildungsquote betrug 8,5 % (Vorjahr: 8,0 %). Die Ausbildungszahlen beinhalten dual Studierende, die neben dem Besuch der Hochschule ihre Praxisphasen an den Konzernstandorten absolvieren. Regelmäßig belegen Auszubildende von Koenig & Bauer an den verschiedenen Konzernstandorten Spitzenplätze in den IHK-Abschlussprüfungen. Sie sind ein guter Indikator für die anerkannt hohe Qualität der konzernweiten Ausbildungsstätten. 

Systematische Personalentwicklung

Das Jahr 2025 markiert für die Personalentwicklung bei Koenig & Bauer einen bedeutenden Schritt in Richtung einer technologisch versierten und dialogorientierten Unternehmenskultur. Während die bewährten Strukturen, Qualifizierungsprogramme und Entwicklungsangebote der Koenig & Bauer Academy weiterhin das Fundament bilden, fokussierte sich die strategische Ausrichtung im Berichtsjahr auf die Anforderungen der digitalen Transformation und den intensiven Austausch mit unserer Belegschaft. Im Zentrum standen dabei das Programm „AI Empower 25“ sowie die Durchführung unserer globalen Mitarbeiterbefragung, um auf Basis eines fundierten Feedbacks die Agilität unserer Organisation zu erhöhen und die Mitarbeitenden aktiv in den Wandel einzubeziehen.

Unter dem Leitmotiv „The Power Is You!“ haben wir mit „AI Empower 25“ eine Initiative gestartet, die auf die zukunftsweisende Integration von KI-Technologien und einen internen Schulungsansatz abzielt. Auf Basis einer strategischen Partnerschaft mit Google erhielten unsere Teams weltweit Zugriff auf leistungsstarke KI-Anwendungen wie die Gemini App, Gemini Advanced für Workspace sowie NotebookLM Plus. Unser Ansatz ist dabei bewusst dezentral: Wir setzen auf die Kraft der Multiplikation durch global ausgebildete AI Champions, die als Expert:innen und erste Ansprechpartner:innen in ihren jeweiligen Fachbereichen fungieren. Im Bereich KI-Schulungen konnten wir somit 1.806 Teilnahmen verzeichnen.

Ein wesentlicher Hebel für eine erfolgreiche Transformation ist die Kommunikation. Mit der 2025 durchgeführten Mitarbeiterbefragung haben wir ein Instrument etabliert, das uns ein differenziertes Stimmungsbild liefert. Bei einer weltweiten Teilnahmequote von 45,7 % erhielten wir wertvolle Rückmeldungen zu den Themen Engagement, Zufriedenheit und operative Herausforderungen. Diese Daten dienen uns als objektive Grundlage, um gezielte Verbesserungen einzuleiten und den kulturellen Wandel bei Koenig & Bauer messbar und greifbar zu machen.

Neben den neuen Transformationsprojekten sichern wir weiterhin über den Koenig & Bauer Online Campus die Administration und Dokumentation unserer Qualifizierungsmaßnahmen ab. Dabei rücken Themen der regulatorischen Steuerung des Unternehmens verstärkt in den Fokus, um die Einhaltung interner und externer Vorgaben konzernweit sicherzustellen. Die Plattform steht allen Mitarbeitenden zur Verfügung und dient als zentrales Portal für die gesamte interne Weiterbildung und den individuellen Kompetenzaufbau. Zur Sicherstellung dieser Vorgaben wurden im Berichtsjahr zahlreiche regulatorische Unterweisungen administriert. Einen Schwerpunkt bildeten dabei Compliance-Schulungen mit 10.451 Teilnahmen und Unterweisungen in den Bereichen Exportkontrolle und Informationssicherheit.

Das Portfolio der Academy umfasst neben technischen Trainings auch umfassende Fachschulungen und Angebote zur Sozial- und Methodenkompetenz, wobei insgesamt 36.812 Teilnahmen über verschiedene Formate realisiert wurden. Die Nutzung von E-Learnings stieg dabei auf 31.455 Absolvierungen an (Vorjahr: 28.320). Ergänzt wurde dieses digitale Angebot durch interaktive Formate wie Live-Online-Trainings mit 2.838 Teilnahmen sowie 1.596 Teilnahmen an Präsenzschulungen. Im Bereich der Softwarekompetenz wurden über die KI-Inhalte hinaus 461 Schulungsabschlüsse in Google Workspace sowie 561 in SAP erzielt.

Zusätzlich fördert die Vortragsreihe Campus of Experts den interdisziplinären Wissensaustausch, indem Fachexpert:innen aus verschiedensten Bereichen ihr Know-how direkt an die Belegschaft weitergeben. Im Berichtsjahr nutzten 118 Mitarbeitende konzernweit dieses interne Bildungsangebot. Ein besonderer Akzent im Rahmen der Gesundheitsvorsorge und sozialen Verantwortung lag auf der Ausbildung psychischer Ersthelfer, um die mentale Gesundheit in der Arbeitswelt proaktiv zu unterstützen.

Die kontinuierliche Entwicklung von Fach- und Führungskräften bleibt eine tragende Säule. Unsere etablierten Formate wie das internationale JUMP-Programm für Nachwuchsführungskräfte (acht Teilnehmende) und die Führungskräfte-Reihe für erfahrene Führungskräfte (neun Teilnehmende) entwickeln und stärken die Qualität der Führungsebene. Ergänzend dazu stellt unser Onboarding-Programm sicher, dass Mitarbeitende frühzeitig mit unserer Unternehmenskultur sowie den digitalen Arbeitswelten vertraut gemacht werden. Im Rahmen des Talentmanagements finden weiterhin systematische Entwicklungs-Assessments und Kalibrierungen in den Bereichen mit dem Ziel statt, Schlüsselpositionen nachhaltig aus den eigenen Reihen zu besetzen und die Innovationskraft von Koenig & Bauer langfristig zu sichern.

Auch unsere Angebote zu Coaching und Mentoring werden genutzt und dienen dem Zweck, Entwicklungswege zu gestalten und zu begleiten, Talente zu fördern, Know-how zu teilen und Menschen zu befähigen, in der Organisation Verantwortung zu tragen.

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz verfügen die Produktionswerke in Würzburg, Radebeul und Dobruška über die Zertifizierung nach DIN ISO 45001:2018. Verschiedene Maßnahmen zielen auf weitere Verbesserungen bei der Arbeitssicherheit und Ergonomie ab. Durch regelmäßige Kontrollen und Beratungen werden die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften überwacht und Empfehlungen zur Optimierung der Arbeitsabläufe gegeben. Die Gefährdungsbeurteilungen werden regelmäßig aktualisiert. Anlassbezogene Unterweisungen und Schulungen sollen das Bewusstsein der Beschäftigten für eventuell auftretende Gefahren schärfen. 

8,5 Unfälle pro 1 Million Arbeitsstunden (Vorjahr: 9,7) ereigneten sich im Berichtsjahr an den Arbeitsplätzen im Konzern mit einer Ausfallzeit der Stammbelegschaft von einem Tag und mehr. Auf Basis von umfassenden Analysen werden vielfältige Präventionsmaßnahmen und Schulungen durchgeführt. Dabei ermöglicht das monatliche Reporting der Unfallhäufigkeitsrate nach Bereichen und Abteilungen ein zielgerichtetes Eingreifen. Unfallschwerpunkte werden mit monatlichen Sonderaktionen adressiert und kommuniziert.

Die verschiedenen Programme zur betrieblichen Gesundheitsförderung und -vorsorge werden vom Personalmanagement und von der als eigenständigen Körperschaft des öffentlichen Rechts geführten Koenig & Bauer Betriebskrankenkasse (Koenig & Bauer BKK) gesteuert und durchgeführt. Das Personalmanagement bei verschiedenen Business Units in Deutschland bietet im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements Mitarbeitenden, die jeweils im zurückliegenden Jahr länger als 30 Tage krankgeschrieben waren, über einen persönlichen Brief ein vertrauliches Gespräch an, um mögliche Maßnahmen zur Überwindung bzw. Vorbeugung der Arbeitsunfähigkeit und zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz zu besprechen. Am Standort Radebeul wurde unter dem Motto „Gemeinsam Gesundheit fördern“ ein Gesundheitsteam etabliert. Handlungsschwerpunkte sind die Ergonomie am Arbeitsplatz, die Prävention der Muskel-Skelett-Erkrankungen und das Regenerationsmanagement. Das Angebot des Gesundheitsteams umfasst auch Wanderungen.

Zusätzlich zu den vielfältigen Aktivitäten und Angeboten mit Gesundheitskursen und Impfangeboten sind Beratungen und Trainings ein weiterer Schwerpunkt, mit denen Gesundheitskompetenzen vermittelt und die Mitarbeitenden zu einem gesundheitsbewussten und ergonomischen Arbeiten und Stressprävention angeleitet werden. Unterstützung gibt es auch durch Suchtbeauftragte bei allen Fragen rund um das Thema Suchtmittel und Alkoholgenuss. Für die Auszubildenden fanden wieder die Kurse mit einem auf sie zugeschnittenen Gesundheitsförderungsprogramm zur Sensibilisierung zum Thema Lärmschwerhörigkeit, Suchtprävention und zur Vorbeugung von Muskel-/Skeletterkrankungen statt. Zur Stärkung der psychischen Gesundheit der Auszubildenden und Lehrkräfte gibt es zudem das analog-digitale Angebot You!Mind der Koenig & Bauer BKK. Eine besondere Art der präventiven Gesundheitsförderung mit individuellen Programmen zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden sind die Aktivwochen in ausgewählten Kurorten. Hörtests, Venenscreenings mit Auswertung und Beratung vor Ort sowie Resilienz-Webseminare zählen zu den weiteren Angeboten. Unabhängig vom Wohnort erhalten Beschäftigte mit psychischen Erkrankungen über das Programm BKK ProPsych innerhalb von 14 Tagen eine qualifizierte Erstdiagnostik. Sollte sich in der Erstdiagnostik die medizinische Notwendigkeit ergeben, erhalten die Beschäftigten innerhalb von weiteren 14 Tagen eine psychotherapeutische Behandlung. Im Rahmen dieses Programmes wird auch eine spezielle Verhaltenstherapie zur nachhaltigen Gewichtsreduktion bei Adipositas angeboten. Neben der Ausbildung von drei Beschäftigten zu psychologischen Ersthelfern haben wir an einem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderten Modellprojekt für die Region Ober- und Unterfranken teilgenommen. Psychisch belastete Mitarbeitende erhalten dabei kostenlose Unterstützung bis hin zu einer zwölfmonatigen Arbeitszeitreduktion von maximal 50 % bei vollem Lohnausgleich. Das an den Standorten Würzburg und Radebeul laufende Programm „BGM-innovativ“ zielt auf eine koordinierte Versorgung gefährdeter und erkrankter Beschäftigter mit Muskel- und Skeletterkrankungen ab, um Krankheit und deren Chronifizierung zu vermeiden, Krankheitsdauer und Fehlzeiten zu verkürzen und die Beschäftigungsfähigkeit dauerhaft zu erhalten. „BGM-innovativ“ wurde im Berichtsjahr um die Option „Heilmittel im Betrieb“ erweitert. Betriebsärztinnen und -ärzte können hierbei bei akuten Beschwerden Heilmittel verordnen, die in räumlich in unmittelbarer Nähe zum Werksgelände befindlichen Physiotherapiepraxen in Anspruch genommen werden können. Dieser frühestmögliche Behandlungsbeginn zielt darauf ab, Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden. Neben verschiedenen Sportangeboten wie funktionales Training, Ganzkörpertraining mit CrossFit und High Intensity Interval Trainings gehören Yoga-Kurse zum Programm der Koenig & Bauer BKK, die hybrid mit Präsenz im Werk und online durchgeführt werden. Bei der Koenig & Bauer BKK versicherte Kinder von Mitarbeitenden erhalten Zuschüsse für Schwimmkurse. Regelmäßige Aufklärung über die Wichtigkeit der Vorsorge bei den häufigsten Krebsarten wie Haut-, Darm- und Lungenkrebs erfolgt über spezielle Projekte. Neben Webinaren und Aufkleber-Aktionen werden Lungen- und Hautscreenings angeboten. Mit der Unterstützung von Betriebssportfesten, der Beteiligung von Mitarbeitenden an Firmenläufen und von anderen Teamevents werden die Gesundheit gefördert und der Teamgeist gestärkt.

Sozialbelange

Über unser Engagement für Umwelt und Belegschaft hinaus übernehmen wir aktiv gesellschaftliche Verantwortung. Wir fördern gezielt soziale sowie kulturelle Projekte und leisten für die Beschäftigten in den Druckereibetrieben unserer Kund:innen einen Beitrag für mehr Arbeits- und Prozesssicherheit durch die hohe Qualität unserer Produkte.

Gesellschaftliches Engagement von Koenig & Bauer und
seinen Beschäftigten

Bei Koenig & Bauer beinhaltet das soziale und kulturelle Engagement Sponsoring- und Spenden-Aktivitäten. Die Konzernrichtlinie zu Sponsoring und Spenden regelt das Grundverständnis des Unternehmens bei diesen Themen und beinhaltet die Festschreibung eines gruppenweit durchgängigen Prozesses inklusive der Definition von Freigaberegelungen.

Neben der Unterstützung des Afrika Festivals in Würzburg als Hauptsponsor stellt Koenig & Bauer finanzielle Mittel für soziale Projekte Verfügung. Bei der Tochtergesellschaft Koenig & Bauer MetalPrint gibt es eine jährliche Spendenaktion mit Tombola von Mitarbeitenden für ein Kinder- und Jugendhospiz in Stuttgart mit Verdoppelung des Spendenbetrags durch das Unternehmen. Die Sponsoring-Aktivitäten beinhalten auch Projekte, mit denen der Klimaschutz und ein nachhaltiger Umgang mit Ressourcen vorangetrieben werden sollen. Der von Koenig & Bauer gesponserte Branchenpreis des Druck & Medien Awards für das umweltorientierte Unternehmen des Jahres würdigt das Öko-Engagement von Druckbetrieben.

Darüber hinaus leisten Mitarbeitende und Führungskräfte von Koenig & Bauer einen gesellschaftlichen Beitrag mit ihren ehrenamtlichen Tätigkeiten bei den Industrie- und Handels- sowie Handwerkskammern, in Blaulichtorganisationen wie Technisches Hilfswerk, Feuerwehr und Rettungsdienst sowie in Stadt- und Gemeinderäten.

Aktivitäten gegen Rassismus und Diskriminierung

Als global tätiger Druckmaschinenhersteller sieht sich Koenig & Bauer der Weltoffenheit und Toleranz verpflichtet. Zu unserer Stammbelegschaft gehören Personen, die aus politischen oder religiösen Gründen aus ihrer Heimat geflüchtet sind. Einige haben ihre Berufsausbildung bei Koenig & Bauer absolviert, andere sind direkt in den Beruf gestartet. An unserem Standort Radebeul unterstützen wir den Verein „Wirtschaft für ein weltoffenes Sachsen“, um mit konkreten Maßnahmen die Integration von Zuzug und Zuwanderung in die Wirtschaft zu begleiten und zu fördern.

Hohe Produktqualität für mehr Arbeits- und Prozesssicherheit im Druckbetrieb

Die Qualität der Produkte und Dienstleistungen hat für Koenig & Bauer einen hohen Stellenwert. Entsprechend zielt das Qualitätsmanagement-System auf die nachhaltige Sicherung hoher Qualitätsstandards bei der Herstellung und Montage der maßgeschneiderten, innovativen und komplexen Produkte ab. Die Qualitätsmanagement-Systeme bei den Produktionswerken in Würzburg, Radebeul, Frankenthal und Dobruška sowie bei den Business Units Sheetfed in Radebeul, Banknote Solutions an den drei Standorten Würzburg, Lausanne und Mödling, Coding in Veitshöchheim, MetalPrint in Stuttgart und Iberica in Barcelona/Spanien sind nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert. Bei der Produktentwicklung stehen Arbeits- und Prozesssicherheit, Zuverlässigkeit und Bedienerfreundlichkeit im Fokus.
Bekenntnis zu den Menschenrechten 

Integrität und die Achtung der Menschenrechte sind elementare Bestandteile unserer Unternehmenspolitik. Wir leben diese Werte bei unseren geschäftlichen Aktivitäten – sei es als Arbeitgeber, Lieferant oder Kunde. Unsere Grundsätze sind in einem konzernweit verbindlichen Kodex geschäftlichen Verhaltens (Code of Conduct) zusammengefasst. Eine Leitlinie ist das Rahmenwerk für Unternehmenstätigkeit und Menschenrechte der Vereinten Nationen („Protect, Respect and Remedy“ – Schützen, Achten, Rechtsschutz gewähren).

Von den Lieferant:innen erwartet Koenig & Bauer, dass sie neben allen geltenden Regularien sowie internationalen und branchenüblichen Standards auch die Unternehmensgrundsätze von Koenig & Bauer einhalten. Durch die Einbindung der Menschenrechtsgrundsätze in unsere Einkaufsbedingungen und deren strikte Einhaltung werden die Geschäftspartner dazu angehalten, die Menschenrechte gleichermaßen anzuerkennen und zu achten. Mit der Unterzeichnung der Einkaufsbedingungen sichern die Lieferant:innen zu, dass sie keine Kinder- und Zwangsarbeit einsetzen, jegliche Form von Diskriminierung vermeiden, die Arbeitnehmerrechte respektieren und die Arbeitsgesetze einhalten. Der zusätzlich zu den Einkaufsbedingungen geforderte Verhaltenskodex für Lieferanten detailliert die Anforderungen gegenüber der notwendigerweise mehr generischen Darstellung in den Vertragsdokumenten. Der Code of Conduct für Lieferanten beinhaltet die Einhaltung von gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Qualitäts- und Sicherheitsstandards sowie von Umweltanforderungen insbesondere beim Einsatz und bei der Verarbeitung von Gefahrenstoffen. Aspekte wie fairer Wettbewerb durch Verhinderung von Korruption und Kartellen; Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz; Gleichbehandlung und Anti-Diskriminierung sind ebenfalls enthalten. Weiter fordert der Lieferanten-Verhaltenskodex ein, Beteiligte zum Vorbringen von Hinweisen auf eventuelle Regelverstöße zu ermutigen und Hinweisgeber:innen vor Benachteiligungen zu schützen. 

Durch den Code of Conduct werden die Lieferant:innen zudem verpflichtet, auf Verlangen Auskunft zur Einhaltung der Grundsätze bei den Themen Menschenrechte, Kinderarbeit, Mindestlohn, geschäftliche Integrität, Sicherheit, Gesundheit und Nachhaltigkeit zu geben sowie Audits zur Überprüfung zuzulassen. Um die Einhaltung der geforderten Grundsätze initial und fortlaufend bei unseren Lieferant:innen zu überprüfen, haben wir verschiedene Prozesse eingerichtet. Bei der Neuzulassung oder Wiederaufnahme der Lieferbeziehung ist ein Lieferantenqualifizierungsprozess zu durchlaufen. Neue Lieferanten müssen im Rahmen des Anlageprozesses zwingend den Kodex Geschäftlichen Verhaltens unterzeichnen oder eine anderweitige vertragliche Vereinbarung mit Koenig & Bauer treffen. Die initiale Überprüfung potenzieller Lieferanten bei deren Auswahl beinhaltet mindestens ein Self-Assessment durch die Lieferant:innen mittels eines Fragebogens, im Rahmen dessen sie auch Auskunft über die Einhaltung menschen- und umweltrechtlicher Standards in ihren Unternehmen geben müssen. Basierend auf den Ergebnissen des Self-Assessments und einer internen Risikoeinschätzung werden weitere Maßnahmen eingeleitet. Diese können das Anfordern von Zertifikaten, Nachweisen zur Vermeidung menschen- oder umweltrechtlicher Risiken oder Prüfungshandlungen wie ein Vor-Ort-Audit sein. 

Im Rahmen der fortlaufenden Überprüfung der Lieferanten führen wir abstrakte Risikoanalysen nach einem festgelegten Prozess durch. Das schwerpunktmäßige Sourcing aus dem DACH-Raum reduziert die Risiken. Das Modell des Risiko-Assessments zur Analyse und Begegnung von entsprechenden Risiken ist in einer Zentralanweisung dokumentiert. Nach einer Ergebnisanalyse und Verabschiedung des Risiko-Assessments erfolgt die Festlegung der zu überprüfenden Lieferant:innen aus den kritischen Ländern sowie eines Aktionsplans. In die Risikoanalyse fließen auch Hinweise von Mitarbeitenden und Dritten ein über potenzielle Verstöße, Gefahren oder Missstände insbesondere nicht Code-of-Conduct- bzw. gesetzeskonformes Verhalten von Geschäftspartner:innen im Hinblick auf Menschenrechte und Umweltschutzvorgaben, die über das installierte Whistleblower-System auch anonym mitgeteilt werden können. Grundsätzlich kann der Aktionsplan zur Risikominimierung in Abhängigkeit von den festgestellten Risiken ein qualifiziertes Self-Assessment mit international anerkannten Nachweisen bzw. Zertifikaten, ein Vor-Ort-Audit oder ein unplanmäßiges Audit im Falle einer Verdachtsmeldung beinhalten. 2025 wurde eine detaillierte Vor-Ort-Prüfung bei vier im Rahmen der Risikoanalyse als hochriskant eingestuften Lieferanten in der Türkei durchgeführt. Die Audits bestätigten die durchgängige Konformität aller geprüften Vertragspartnern mit den Anforderungen unseres Code of Conduct für Lieferanten. In den zentralen Bereichen Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Umweltschutz und geschäftliche Integrität konnten keine Verstöße oder Mängel festgestellt werden. Insgesamt wurde das Niveau der internen Prozesse und Kontrollen zur Einhaltung unseres Verhaltenskodex bei den geprüften Lieferanten als zufriedenstellend klassifiziert. Zudem werden vom Qualitätsmanagement aus dem Kreis der bestehenden Lieferant:innen jährlich einige Audits vor Ort durchgeführt. 

Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Korruption und nicht ausreichende Maßnahmen zu deren Bekämpfung entziehen den betroffenen Volkswirtschaften jährlich Milliardenbeträge und haben erhebliche und weitgehende Folgen auf Staaten, Bürger sowie die wirtschaftliche und soziale Entwicklung von Zivilgesellschaften. In internationalen Studien wurde nachgewiesen, dass die Auswirkung fortlaufender Korruption nicht nur zu geringerem Wohlstand führt, sondern zudem erhebliche negative Auswirkungen auf das Maß der Beachtung von Menschenrechten und den Schutz der Umwelt hat. Korrupte Gesellschaften weisen in der Regel ein geringeres Niveau im Hinblick auf Teilhabe- und Arbeitnehmerrechten, den Zugang zu Versorgungseinrichtungen und -systemen, Gleichberechtigung, den gleichberechtigten Zugang zu Bildung, Arbeit und gleichem Lohn sowie diskriminierungsfreier Lebensgestaltung auf. Zudem werden häufig erforderliche Maßnahmen oder international anerkannte Standards bzw. Vereinbarungen zum Schutz der Umwelt, der Ressourcen oder der Artenvielfalt durch Korruption umgangen. Die Bekämpfung von Korruption ist dabei anerkannterweise eine Gemeinschaftsaufgabe aller Stakeholder, insbesondere der Politik, der internationalen Organisationen, der Zivilgesellschaft, aber insbesondere auch aller Wirtschaftsteilnehmer und damit der Unternehmen.

Wegen der dargestellten Auswirkung von Korruption auf die Menschenrechte und die Umwelt stellt die nachhaltige Bekämpfung und Vermeidung von Korruption einen immanenten Teil der Unternehmensstrategie von Koenig & Bauer dar. Wir messen der verantwortungsbewussten, nachhaltigen und langfristigen Wertschöpfung eine hohe Priorität bei. Integrität und Rechtstreue im Geschäftsverkehr sehen wir als unabdingbar an und verfolgen diesbezüglich eine Nulltoleranz-Doktrin. Der für alle Tochtergesellschaften geltende Kodex Geschäftlichen Verhaltens (Code of Conduct) von Koenig & Bauer stellt aus diesem Grund explizit klar, dass eine Abwägung zwischen dem kommerziellen Unternehmensinteresse und den Legalitätspflichten des Unternehmens nicht stattfindet und auf einen Auftrag sowie das Erreichen interner Ziele verzichtet wird, bevor wir gegen Gesetze und Vorschriften verstoßen.

Compliance-Managementsystem – Steuerung und Überwachung

Mit dem konzernweit etablierten Compliance-Managementsystem (CMS) haben wir die Rahmenbedingungen geschaffen, dass die Geschäftspraktiken diesen hohen Compliance- und Integritätsstandards gerecht werden. Seit 2023 sind weitere deutsche Tochterunternehmen von Koenig & Bauer nach ISO 37001 (Anti-Korruptionsmanagement) zertifiziert, die Koenig & Bauer Banknote Solutions SA (Lausanne, Schweiz) kam 2024 als erste ausländische Gesellschaft hinzu. Die Inhalte und Aktivitäten der Compliance-Organisation sowie interne Prozesse und Kontrollen werden kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt, um relevanten Organisationsänderungen oder einer geänderten Rechtslage zu begegnen. Mit dem Vorstand und dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats wird zu Beginn des Jahres ein Compliance-Plan verabschiedet, um die Funktionsfähigkeit und Weiterentwicklung des CMS zu überwachen. Der Compliance-Plan definiert zu diesem Zweck auch messbare Ziele (KPIs) des CMS. Aktuell sind folgende KPIs definiert:

  • Quote absolvierter Compliance-Schulungen im Koenig & Bauer Campus
  • Quote Compliance-Einführung für neue Mitarbeitende im Rahmen der Welcome Days
  • Anzahl durchgeführter Compliance-Reviews bei Koenig & Bauer-Tochtergesellschaften
  • Prozentuale Abdeckung der Akzeptanz der Geschäftsgrundsätze von Koenig & Bauer durch relevante Lieferant:innen
  • Quote unterzeichneter Compliance-Declarations durch relevante Mitarbeitende
  • Über die Anpassung oder die Aufnahme weiterer KPIs wird jeweils im Rahmen der jährlichen Compliance-Planung entschieden. 

Das CMS ist sowohl auf die Prävention von Verstößen gegen Gesetze und Standards als auch gegen interne Vorgaben ausgelegt. Eine regelmäßig durchgeführte Compliance-Risikoanalyse bildet die Grundlage für die Organisation und Prozesse. Für besondere Risikofelder wie z. B. Korruptionsprävention und Geldwäsche werden zur Vertiefung spezielle, detailliertere Stakeholder- und Risikoanalysen durchgeführt. Bestandteil der Risikobetrachtung ist neben dem Monitoring von Gesetzesänderungen und publizierten Compliance-Risiken auch der kontinuierliche Austausch mit den Verantwortlichen für die in der Konzernrichtlinie Corporate Compliance als wesentlich definierten Sachgebieten, Prozessen und Kontrollen der Koenig & Bauer-Konzernunternehmen. Zu diesem Zweck wurde ein Compliance-Team eingerichtet, welches sich aus Vertretern der Bereiche Informationstechnik, Personal, Buchhaltung, Steuern, Datenschutz sowie den lokalen Compliance-Verantwortlichen zusammensetzt. Zusätzlich wird seit 2021 durch alle Tochtergesellschaften als Teil der fest definierten Agenda der jeweiligen Tagungen der Aufsichtsgremien (z. B. Boards, Shareholder Assemblies, Supervisory Boards, Verwaltungsräte) ein standardisierter Bericht zur Compliance-Situation abgegeben.

Richtlinien und Prozesse

Basierend auf den Ergebnissen der Risikoanalyse wurden Richtlinien erstellt sowie die notwendigen Prozesse zur Sicherstellung regelkonformen und integren Verhaltens bei geschäftlichen Aktivitäten etabliert. Durch die kontinuierliche Anpassung der internen Vorgaben wird den festgestellten Änderungen der Risikolage oder Anforderungen begegnet. Der konzernweit ausgerollte Code of Conduct, die Regelungen zur Compliance-Organisation und die relevanten Konzernrichtlinien sind für alle Mitarbeitende in jeweils aktuellem Stand im Richtlinien-Portal im Koenig & Bauer-Intranet zugänglich. 

Zertifizierungen

Dem Themenkreis Bekämpfung von Korruption und Bestechung messen wir in unserem CMS einen besonders hohen Stellenwert bei. Aus diesem Grund wurden die Koenig & Bauer AG sowie alle relevanten deutschen Tochterunternehmen nach ISO 37001 (Anti-Korruptionsmanagement) zertifiziert. Als relevant wurden Gesellschaften definiert, die Vertriebs-, Service- und Beschaffungsaktivitäten haben, nicht jedoch Gesellschaften, die reine Produktions- oder Administrativ-Tätigkeiten erfüllen z. B. Holdings oder Management GmbHs. Zusätzlich zur Akkreditierung bei der Banknote Ethics Initiative (BnEI) wurde die in der Schweiz ansässige Koenig & Bauer Banknote Solutions SA nach ISO 37001 (Anti-Korruptionsmanagement) zertifiziert. 

Trainings

Die definierten Compliance- und Integritätsstandards können nur dann ihre Wirkung voll entfalten, wenn sie bei den Mitarbeitenden bekannt sind und eingehalten werden. Zu diesem Zweck stehen derzeit konzernweit zehn Online-Trainings zu den auf Basis der Risikoanalyse als wichtig festgestellten Compliance-Themen und dem Code of Conduct zur Verfügung. Die Trainings werden in mehreren Sprachen angeboten und sind verbindlich von jedem neuen Mitarbeitenden zu absolvieren. Das auf SAP SuccessFactors basierende Schulungs-Managementsystem Koenig & Bauer Campus stellt automatisiert sicher, dass Trainings innerhalb der nach den Risikokriterien der konkreten Position des Mitarbeitenden bestimmten Zyklen durchgeführt werden. Die Einhaltung dieser Vorgabe wird durch regelmäßige Erinnerungen und Eskalationsprozesse überwacht. Nach der erstmaligen Zuweisung von Online-Trainings über den Koenig & Bauer Campus Ende 2017 absolvierten insgesamt über 5.000 Mitarbeitende von Koenig & Bauer Compliance-Trainings mit direktem Bezug zur Bekämpfung von Korruption. Die Quote der Mitarbeitenden, die bei Koenig & Bauer zur Korruptionsprävention gemäß Schulungskonzept geschult wurden, erhöhte sich auf über 94 %. Der Koenig & Bauer Campus ist mittlerweile in allen 50 relevanten Tochtergesellschaften ausgerollt, so dass nahezu alle Beschäftigte in Europa, Asien, Nord- und Südamerika mit Compliance-Trainings über den Koenig & Bauer Campus adressiert werden. Als nicht relevante Gesellschaften wurden solche definiert, die keine eigenständige, operative Geschäftstätigkeit aufweisen oder sich ausschließlich aus Personal zusammensetzen, das auch parallele Anstellungsverhältnisse in einbezogenen Gesellschaften hat, z. B. in Holdings oder Management GmbHs. Zusätzlich werden bei speziellem Bedarf, im Rahmen der Onboarding-Veranstaltungen für neue Mitarbeitende und im Rahmen von Vor-Ort-Besuchen der Compliance Officer bei Tochterunternehmen Präsenztrainings durchgeführt.

Überwachung und Hinweisgebersystem

Die präventiven Maßnahmen des CMS werden ergänzt durch Maßnahmen zur regelmäßigen Überprüfung der Effektivität und zur Ableitung von möglichen Verbesserungspotenzialen. Insbesondere werden neben der Nachverfolgung der vereinbarten KPIs für das CMS periodisch zu diesem Zweck interne und auch externe Compliance-Assessments in der Koenig & Bauer AG und den Tochtergesellschaften durchgeführt. Neben den im ISO 37001-Scope enthaltenen Gesellschaften betraf dies die Koenig & Bauer-Gesellschaften in China, Taiwan und Österreich. 

Das internetbasierte Whistleblower-System ermöglicht anonyme Meldungen von potenziellen Compliance-Verstößen sowohl durch Mitarbeitende als auch von Dritten. Es beinhaltet auch das Case-Management und sichert dadurch die vollständige Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen zur Nachverfolgung der empfangenen Hinweise. Zudem enthält es einen sog. Rückkanal zum Hinweisgeber mit der Möglichkeit einer Benachrichtigung über den Eingang, den Stand und das Ergebnis des Verfahrens. Zusätzlich ermöglicht dies auch dann Rückfragen bezüglich weitergehender Informationen oder Nachweise, wenn der Hinweisgeber oder die Hinweisgeberin anonym bleiben möchte. Basierend auf der Konzernrichtlinie wird allen Hinweisen konsequent nachgegangen und soweit erforderlich werden disziplinarische oder rechtliche Schritte eingeleitet. Eine Kommunikation des Meldekanals erfolgt durch Schulungen, Intranet und Aushänge sowie auch auf der Compliance-Internetseite von Koenig & Bauer. Die in Deutschland beim Bundeskartellamt geschaffene externe Meldestelle wurde in die Kommunikation an die Mitarbeitenden einbezogen. Mehrere 2025 erhaltene Hinweise aus verschiedenen Tochtergesellschaften belegen, dass die Plattform bekannt und akzeptiert ist. Die konsequente Nachverfolgung gilt im gleichen Maße für Meldungen seitens der Medien oder Behörden zu potenziellen Rechtsverstößen von Koenig & Bauer-Gesellschaften. In solchen Fällen wird auf eine Zusammenarbeit zur Aufklärung der Umstände hingewirkt. Eventuellen Mitteilungs- oder Mitwirkungspflichten kommt Koenig & Bauer nach.

Collective Actions und Engagement zur Korruptionsbekämpfung

Koenig & Bauer engagiert sich auch über die eigene Geschäftstätigkeit hinaus für die Bekämpfung von Korruption und die Weiterentwicklung von Compliance. Die Banknote Ethics Initiative (BnEI) etablierte seit ihrer Gründung 2013 einen strikten Kodex zur Vermeidung und Bekämpfung von Korruption und Kartellverstößen im Bereich des Banknotendrucks und -handels. Die entwickelten Prinzipien sind dabei nicht nur unter den Mitgliedern der BnEI anerkannt, sondern werden von einem wesentlichen Teil der Zentralbanken und Banknotendruckereien weltweit geteilt. Als Gründungsmitglied der BnEI hat sich die Koenig & Bauer Banknote Solutions strikten Verhaltens- und Transparenzregeln unterworfen, deren Einhaltung im Rahmen der alle drei Jahre zu erneuernden Akkreditierung auf Grundlage eines durch die BnEI entwickelten Audit-Programms überprüft wird. Zuletzt wurde die Akkreditierung im Februar 2024 verlängert. Gemäß Turnus steht das nächste Akkreditierungsaudit für 2026 an.

Weitere Details des Compliance-Managementsystems werden auf der Internetseite von Koenig & Bauer unter Compliance beschrieben.

Die permanente Analyse von möglichen Compliance-Risiken ist eine entscheidende Voraussetzung, um auch in Zukunft den im Kodex Geschäftlichen Verhaltens und den Konzernrichtlinien definierten Maßstäben an ein regelkonformes und integres Geschäftsverhalten gerecht werden zu können. Die 2025 in den einzelnen Geschäftsbereichen durchgeführten Analysen, Assessments sowie die Erkenntnisse aus den intern durchgeführten Ermittlungen zeigten keine neuen Compliance-Risiken. 

Es bestehen unseres Erachtens keine Gründe, davon auszugehen, dass das CMS von Koenig & Bauer in seiner aktuellen Ausprägung nicht der Risikosituation des Konzerns angemessen und wirksam ist.

Angaben zur EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomieverordnung ist ein zentrales Instrument des Aktionsplans der Europäischen Kommission, um Kapitalströme gezielt in nachhaltige Investitionen zu lenken. Als einheitliches Klassifikationssystem definiert sie ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten und leistet damit einen entscheidenden Beitrag zum EU-Ziel der Klimaneutralität bis 2050. Im Mittelpunkt stehen dabei sechs definierte Umweltziele: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, der Übergang zur Kreislaufwirtschaft, die Vermeidung und Verringerung von Umweltverschmutzung sowie der Schutz und die Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.

Die nachfolgenden Angaben basieren auf der Taxonomieverordnung (EU) 2020/852. Weiter haben wir den delegierten Rechtsakt zu den ersten beiden Umweltzielen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel (Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommission zu den technischen Bewertungskriterien gemäß Artikel 10 und 11 der Taxonomieverordnung, im Folgenden: Klimarechtsakt), den delegierten Rechtsakt zu den Berichtspflichten gemäß Artikel 8 der Taxonomieverordnung (Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission) und den sog. Mindestschutz gemäß Artikel 18 der Taxonomieverordnung berücksichtigt. Weitere Grundlagen unserer Ausführungen sind die Ergänzungen durch die Delegierten Verordnungen (EU) 2023/2486 und (EU) 2023/2485 der Kommission u. a. im Hinblick auf die Aufnahme der vier nicht-klimabezogenen Umweltziele in die Berichtspflichten und neuer Wirtschaftstätigkeiten in den Klimarechtsakt. Zudem wurde bei der Berichtspflicht die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1214 der Kommission zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 in Bezug auf Wirtschaftstätigkeiten in bestimmten Energiesektoren und der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 in Bezug auf besondere Offenlegungspflichten für diese Wirtschaftstätigkeiten berücksichtigt. Koenig & Bauer übt keine Geschäftsaktivitäten im Zusammenhang mit Kernenergie und fossilem Gas aus, welche in den Annexen der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1214 der Kommission vom 9. März 2022 aufgeführt sind. Am Ende des Abschnitts „Angaben zur EU-Taxonomie“ wird die erste Tabelle der im Annex III abgebildeten Meldebögen für das Berichtsjahr 2025 dargestellt.

Am 8. Januar 2026 wurde ein neuer delegierter Rechtsakt zur Taxonomieverordnung (EU) 2020/852 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Der zum 28. Januar 2026 in Kraft tretende delegierte Rechtsakt umfasst die Delegierte Verordnung (EU) 2026/73 mit 16 Anhängen, welche den delegierten Rechtsakt zur Berichterstattung (Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178), den delegierten Rechtsakt zu den zwei klimabezogenen Umweltzielen (Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139) und den delegierten Rechtsakt zu den vier nicht-klimabezogenen Umweltzielen (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486) ändert. Vor dem Hintergrund der Rechtswirksamkeit des neuen delegierten Rechtsaktes (Delegierte Verordnung (EU) 2026/73) erst nach dem Geschäftsjahresende 2025 machen wir vom bestehenden Wahlrecht gemäß Art. 4 dieser Delegierten Verordnung Gebrauch und werden die Änderungen bei der Berichterstattung erst ab dem Geschäftsjahr 2026 anwenden.

Wie in den Vorjahren haben wir im Hinblick auf das erste Umweltziel Klimaschutz (Climate Change Mitigation CCM) die Wirtschaftsaktivitäten der Kategorien CCM 3.6 „Herstellung anderer CO2-armer Technologien“, CCM 7.3 „Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten“ und CCM 7.6 „Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien“ bezüglich ihrer potenziellen Taxonomiefähigkeit überprüft und bei den Kategorien CCM 3.6 und CCM 7.6 wesentliche Beiträge ermittelt. Vor dem Hintergrund der Implementierung des Energiemanagementsystems VisuEnergy X bei der Produktionsgesellschaft Industrial in Würzburg haben wir zusätzlich die Wirtschaftsaktivitäten der Kategorie CCM 7.5 „Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ bezüglich ihrer potenziellen Taxonomiefähigkeit überprüft und keine wesentlichen Beiträge zum Umweltziel Klimaschutz ermittelt. Entsprechend der verbindlichen Auslegungshilfe der EU-Kommission gemäß der Bekanntmachung C/2025/1373 vom 5. März 2025 werden die Ausgaben für die unter CCM 7.3, CCM 7.5 und CCM 7.6 genannten Installations-, Wartungs- und Reparaturdienstleistungen als CapEx oder OpEx unter diesen Kategorien gemeldet. Die Ausgaben für den Erwerb der jeweiligen Produkte und Ausrüstungen, auf die sich die Installations-, Wartungs- und Reparaturdienstleistungen unter CCM 7.3, CCM 7.5 und CCM 7.6 beziehen, werden unter CCM 3.5 „Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen“ und CCM 3.1 „Herstellung von Technologien für erneuerbare Energie“ bewertet. Bei der Kategorie CCM 3.5 wurden wesentliche Beiträge zum Umweltziel Klimaschutz ermittelt.

Sowohl bezogen auf das zweite Umweltziel der Anpassung an den Klimawandel als auch hinsichtlich der vier nicht-klimabezogenen Umweltziele (Schutz der Wasser- und Meeresressourcen, Stärkung der Kreislaufwirtschaft, Verringerung der Umweltverschmutzung und Schutz der biologischen Vielfalt) konnten im Rahmen der durchgeführten Analysen keine potenziell taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten mit einem wesentlichen Beitrag zu diesen fünf Umweltzielen ermittelt werden. Auch im Hinblick auf die Wirtschaftstätigkeit „1.2. Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten“ beim EU-Umweltziel Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft gab es im Berichtsjahr keine relevanten Investitionsausgaben. 

Im Rahmen der Berichtspflichten werden im Weiteren bezogen auf das Umweltziel Klimaschutz die Anteile der taxonomiefähigen und nicht taxonomiefähigen sowie der taxonomiekonformen und nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Geschäftsjahr 2025 am Gesamtumsatz und an den Investitions- und Betriebsausgaben in Relation zu den Konzernaktivitäten offengelegt. Die Umsatzerlöse, Investitions- und Betriebsausgaben konnten durch die erfolgte Analyse eindeutig einer taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit zugeordnet werden. Um Doppelzählungen zu vermeiden, erfolgte die Zuordnung zu einer taxonomiefähigen Tätigkeit nur, wenn die Wirtschaftstätigkeit nicht bereits unter einer anderen Aktivität berücksichtigt wurde.

Taxonomiefähige Umsatzerlöse

Der taxonomiefähige Anteil am Konzernumsatz ist definiert als der Teil des Nettoumsatzes des Geschäftsjahres 2025, der aus Produkten im Zusammenhang mit taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten stammt (Zähler), geteilt durch den konsolidierten Nettoumsatz 2025 (Nenner). Unser konsolidierter Nettoumsatz von 1.302,4 Mio. € wird im Konzernabschluss auf der Seite 65 des Geschäftsberichts 2025 in der Zeile Umsatzerlöse dargestellt. Weitere Einzelheiten zu unseren Rechnungslegungsgrundsätzen für unseren Konzernumsatz finden Sie auf den Seiten 80 f. unseres Geschäftsberichts 2025.

Auf Basis der Klassifizierung unserer Wirtschaftsaktivitäten nach den NACE Codes 28.29 und 28.99 haben wir uns bei der Ableitung taxonomiefähiger Umsätze an den Anforderungen der Kategorie CCM 3.6. „Herstellung anderer CO2-armer Technologien“ orientiert. Im Hinblick auf das Umweltziel Klimaschutz haben wir Umsätze mit Produkten bzw. Produktgruppen als taxonomiefähig eingeordnet, wenn die Maschinen und Anlagen aufgrund der im Einsatz befindlichen Technologie auch auf eine erhebliche Verringerung der CO2-Emissionen bei unseren Kund:innen in der Druck- und Weiterverarbeitungsbranche abzielen und diese nicht bereits unter die Abschnitte 3.1. bis 3.5 des Anhangs I des Klimarechtsakts fallen. Unter Umweltbelange im Kapitel „Ökologische Drucktechnik“ stellen wir die entwickelten Technologien bzw. Maschinen zur Senkung des CO2-Ausstoßes in der Druckproduktion ausführlich dar. Dazu zählen bei den Bogenoffsetmaschinen die VariDryBlue-Trocknung, bei den Metalldruckmaschinen der HighEcon -Trockner sowie bei den Banknotendruckmaschinen die PowerSave-Einheit, LED-Technologie für die Aushärtung der Farben in der Druckmaschine und die gezielte Anpassung der Chablongröße. Die in den Accounting-Abteilungen des Konzerns bzw. der jeweiligen Business Units produkt- bzw. produktgruppenspezifisch ermittelten Umsatzerlöse haben wir anschließend für alle als taxonomiefähig eingestuften Produkte bzw. Produktgruppen kumuliert. Mit der Maschinentechnologie für den Banknotendruck, mit den mit VariDryBlue-Trocknungstechnologie ausgestatteten Bogenoffsetmaschinen sowie mit der TNV-Technologie ausgelieferte Metalldruckanlagen und -komponenten wurde 2025 ein Umsatz von 478,5 Mio. € (Vorjahr: 460,8 Mio. €) erzielt.

Taxonomiekonforme Umsatzerlöse

Für die Identifizierung möglicher taxonomiekonformer Umsätze haben wir die als taxonomiefähig eingestuften Technologien bzw. die entsprechenden Produkte und Produktgruppen dahingehend analysiert, ob sie im Vergleich zu der am Markt verfügbaren leistungsfähigsten Referenztechnologie zu einer wesentlichen Einsparung von Treibhausgasemissionen während der Produktnutzung über den gesamten Lebenszyklus der Maschine beitragen. Dabei haben wir uns konsequent an den entsprechenden EU-Regularien zur Kategorie CCM 3.6. „Herstellung anderer CO2-armer Technologien“ mit Fokus auf die Einsparung von Treibhausgasemissionen in den Anwenderindustrien orientiert und international anerkannte Standards zur Berechnung angewandt. Die Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen für die jeweils am Markt verfügbare leistungsfähigste alternative Technologie konnten nicht berechnet werden, da wir für die Wettbewerbsmaschinen keine validen Nachweise bzw. öffentlich verfügbare Energieverbrauchswerte erbringen konnten. In der Folge konnten im Berichtszeitraum keine taxonomiekonformen Umsatzerlöse der Kategorie CCM 3.6. „Herstellung anderer CO2-armer Technologien“ ausgewiesen werden.


Abbildung: Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Jahr 2025

Taxonomiefähige Investitionsausgaben

Zur Ableitung des taxonomiefähigen Anteils an den Investitionsausgaben werden die vom Konzern-Accounting nach IFRS ermittelten Investitionen als Wert im Nenner angesetzt. Dieser Investitionsbetrag ist überleitbar aus der Spalte Zugänge im Konzernanlagespiegel auf der Seite 84 des Geschäftsberichts 2025. Darin enthalten sind die Zugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten während des Geschäftsjahres vor Abschreibungen und Neubewertungen, einschließlich solcher, die sich aus Neubewertungen und Wertminderungen für das Geschäftsjahr 2025 und ohne Änderungen des beizulegenden Zeitwerts ergeben. Neben den Zugängen zum Anlagevermögen (IAS 16) und zu den immateriellen Vermögenswerten (IAS 38) sind auch die Zugänge zu den Nutzungsrechten an Vermögenswerten (IFRS 16) enthalten, ebenso die Zugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, die aus Unternehmenszusammenschlüssen resultieren.

Der erste Teilwert des Zählers zur Ableitung des taxonomiefähigen Anteils an den Investitionsausgaben beinhaltet die Investitionen bei den Wirtschaftsaktivitäten CCM 7.3 „Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten und CCM 3.5 „Herstellung von energieeffizienten Gebäudeausrüstungen“. Die unter die Kategorien CCM 7.3 und CCM 3.5 fallenden Investitionen werden als taxonomiefähige Investitionsausgaben gemäß Abschnitt 1.1.2.2. (c) des Anhangs I der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2178 der Kommission zu den Berichtspflichten gemäß Artikel 8 der Taxonomieverordnung inklusive der Änderung durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486 der Kommission klassifiziert. Zur Ermittlung der taxonomiefähigen Investitionsausgaben der Kategorie (a) werden die mit dem taxonomiefähigen Umsatzanteil gewichteten Investitionsausgaben der Business Units mit CCM 3.6-Wirtschaftsaktivitäten aufsummiert. Zudem die anteiligen Investitionsausgaben der Produktionsgesellschaft Industrial entsprechend des Umsatzanteils der Business Units mit CCM 3.6-Wirtschaftsaktivitäten hinzugerechnet. Wegen der methodischen Verfeinerung bei der Ermittlung der taxonomiefähigen Investitionsausgaben der Kategorie (a) erfolgte eine entsprechende Anpassung der Vorjahreswerte. Als Wert im Zähler zur Berechnung des taxonomiefähigen Anteils an den Investitionsausgaben wird die Summe aus den entsprechend ermittelten taxonomiefähigen Investitionsausgaben der Kategorien a und c angesetzt, nachdem in diesem Berichtszeitraum keine taxonomiefähigen Investitionsausgaben in der Kategorie b angefallen sind. 

Unter die Kategorie b fallen Investitionsausgaben, die Teil eines CapEx-Plans zur Ausweitung taxonomiefähiger Wirtschaftsaktivitäten sind oder taxonomiefähige Wirtschaftsaktivitäten in die Lage versetzen, taxonomiekonform zu werden. Während der Kategorie a Investitionsausgaben für Vermögenswerte oder Prozesse zugeordnet werden, die sich auf taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten beziehen, beinhaltet die Kategorie c Investitionsausgaben, die sich auf den Erwerb von Produktion aus taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten und Einzelmaßnahmen beziehen, die es den Zieltätigkeiten ermöglichen, kohlenstoffarm zu werden oder zu Treibhausgasminderungen zu führen. Die entsprechende Kategorisierung gilt analog für die Ausführungen zu den Betriebsausgaben in den nachfolgenden Abschnitten.

Taxonomiekonforme Investitionsausgaben

Taxonomiekonforme Investitionsausgaben in den Kategorien CCM 7.3 und CCM 3.5 konnten im Berichtszeitraum nicht ausgewiesen werden, da für die einzelnen taxonomiefähigen Investitionsausgaben von den Lieferant:innen bzw. Geschäftspartner:innen keine Nachweise für die Erfüllung der DNSH-Kriterien und für die Einhaltung des Mindestschutzes vorlagen. Nachdem bezogen auf die Kategorie CCM 3.6 „Herstellung anderer CO₂-armer Technologien“ keine taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten vorliegen, konnte in der Folge kein umsatzbezogener Allokationsschlüssel zur Ableitung von taxonomiekonformen Investitionsausgaben nach der Kategorie CCM 3.6 zur Anwendung kommen.

Abbildung: CapEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Jahr 2025

Taxonomiefähige Betriebsausgaben

Die Betriebsausgaben im Sinne der EU-Taxonomie berücksichtigen nicht aktivierbare Aufwendungen u. a. für Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Instandhaltung. Zur Ableitung des taxonomiefähigen Anteils an den Betriebsausgaben wird zunächst der im Nenner anzusetzende Gesamtwert ermittelt. Ein Teilwert des Nenners sind die nicht aktivierten F&E-Kosten, die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung auf der Seite 65 des Geschäftsberichts 2025 dargestellt sind. Der zweite Teilwert des Nenners sind die Instandhaltungs- und Wartungskosten in der Produktion, im Vertrieb und in der Verwaltung sowie die Aufwendungen für kurzfristige und geringwertige Leasingverhältnisse, die in der ebenfalls auf der Seite 65 des Geschäftsberichts 2025 in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Herstellungs-, Vertriebs- und Verwaltungskosten enthalten sind. Die für Maßnahmen zur Energiereduktion bzw. Erhöhung der Energieeffizienz in den Werksgebäuden sowie für die Wartung der installierten Photovoltaikanlagen angefallenen Aufwendungen waren im Berichtszeitraum nicht wesentlich. Da die Betriebsausgaben für taxonomiefähige bzw. nicht taxonomiefähige Wirtschaftsaktivitäten an den Konzernstandorten anfallen und eine genauere Aufteilung systemseitig nicht möglich ist, erfolgt zur Ermittlung der taxonomiefähigen, der Wirtschaftsaktivität CCM 3.6 zugeordneten Betriebsausgaben der Kategorie a eine Schlüsselung dieser Differenz nach dem prozentualen Anteil der taxonomiefähigen Umsätze am gesamten Produktportfolio. Als Wert im Zähler zur Berechnung des taxonomiefähigen Anteils an den Betriebsausgaben wird der Betrag aus den entsprechend ermittelten taxonomiefähigen Betriebsausgaben der Kategorien a angesetzt, nachdem in diesem Berichtszeitraum keine taxonomiefähigen Betriebsausgaben in der Kategorie b und c angefallen sind.

Taxonomiekonforme Betriebsausgaben

Taxonomiekonforme Betriebsausgaben der Kategorien CCM 7.3, CCM 7.6, CCM 3.5 und CCM 3.1 konnten im Berichtszeitraum nicht ausgewiesen werden, da keine wesentlichen taxonomiefähigen Betriebsausgaben in diesen Kategorien angefallen sind. Nachdem bezogen auf die Kategorie CCM 3.6 „Herstellung anderer CO₂-armer Technologien“ keine taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten vorliegen, konnte in der Folge kein umsatzbezogener Allokationsschlüssel zur Ableitung von taxonomiekonformen Betriebsausgaben nach der Kategorie CCM 3.6 zur Anwendung kommen.

Abbildung: OpEx-Anteil von Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind – Offenlegung für das Jahr 2025

Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas