Übernahmerelevante Angaben gemäß § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB
Angaben nach § 289a Abs. 1, Nr. 1, 2 und 3 und § 315a Abs. 1, Nr. 1, 2 und 3 HGB
Das Grundkapital der Koenig & Bauer AG, Würzburg, belief sich zum 31. Dezember 2021 auf 42.964.435,80 €, das bei einem Nominalwert von 2,60 € je Aktie in 16.524.783 Inhaberaktien eingeteilt ist. Gemäß Ziffer 14.7 der Satzung hat jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme. Es bestehen keine Beschränkungen der Stimmrechte, Restriktionen bei der Aktienübertragung und Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen. Anteile am Grundkapital von über 10 % halten nach unserer Kenntnis die AlternInvest GmbH in Wien/Österreich und die Universal-Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Frankfurt am Main mit jeweils 10,2 %. Weitere institutionelle und private Anleger sind mit Anteilen zwischen 3 % und 6 % an der Koenig & Bauer AG beteiligt und halten in Summe rund 20 % des Kapitals.
Angaben zu den Organen
Zum 31. Dezember 2021 betrug der von den Organen der Koenig & Bauer AG gehaltene Anteilsbesitz 0,08 % am Grundkapital. Die Mitglieder des Vorstands hielten 0,05 % (davon Herr Dr. Andreas Pleßke 0,03 %, Herr Dr. Stephen Kimmich 0,02 %) und die Mitglieder des Aufsichtsrats 0,03 %.
Die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder und die Änderung der Satzung erfolgen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften (§§ 84, 85, 179 AktG, § 31 MitbestG). Gemäß Ziffer 10.2 der Satzung kann der Aufsichtsrat Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, beschließen. Diese Berechtigung gilt insbesondere bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals.
Entsprechend dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst haben Vorstand und Aufsichtsrat die angestrebten Geschlechterquoten definiert. Die Zielgröße des Aufsichtsrats für den Frauenanteil im Vorstand liegt weiterhin bei 0 %. Der Frauenanteil von 17 % in der ersten Führungsebene unter dem Vorstand und von 7 % in der zweiten Führungsebene unter dem Vorstand soll nach einem Beschluss des Vorstands bis zum 31. Dezember 2022 zumindest beibehalten werden. Der Aufsichtsrat achtet bei der Zusammensetzung des Vorstands und der Vorstand bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Konzern auf Diversität. Bei vergleichbarer Qualifikation weiblicher und männlicher Kandidaten wird nach Möglichkeit bei anstehenden Neubesetzungen der Frauenanteil angehoben.
Genehmigtes Kapital
Zum 31. Dezember 2021 betrug das genehmigte Kapital 8.580.000 € bzw. 3.300.000 Stückaktien und kann bis zum 22. Mai 2022 genutzt werden. Die von der Hauptversammlung beschlossene Ermächtigung ist in Ziffer 5.3 der Satzung dokumentiert. Am 31. Dezember 2021 waren keine eigenen Aktien im Bestand der Gesellschaft.
Angaben nach § 289a Abs. 1, Nr. 8 und 9 und § 315a Abs. 1, Nr. 8 und 9 HGB
Wesentliche Vereinbarungen oder besondere Regelungen für den Fall des Kontrollwechsels bzw. -erwerbs infolge eines Übernahmeangebots bestehen bei der Koenig & Bauer AG wie folgt: Die im November 2020 mithilfe der KfW und den bisherigen Konsortialbanken refinanzierte syndizierte Kreditlinie enthält in ihrer am Bilanzstichtag geltenden Fassung marktübliche Change-of-Control-Klauseln, die dem jeweiligen Vertragspartner zusätzliche Informations- und Kündigungsrechte einräumen, falls sich das Kontroll- oder Mehrheitsverhältnis an der Gesellschaft verändert. Zudem enthält ein Joint-Venture-Vertrag eine Change-of-Control-Klausel. Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmer:innen für diesen Fall.
Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB
Die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB ist wie die Erklärung früherer Jahre auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht:
www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/ corporate-governance/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung/